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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare der record Türautomation GmbH

Stand: 23.03.2021

1. Geltungsbereich

a. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln gegenwärtige und künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen der record Türautomation GmbH (im Folgenden: record) und deren Vertragspartnern als Leistungsempfänger (im Folgenden: Kunde) hinsichtlich jedweder Art von Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Seminaren.

b. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von record sowie sämtliche Nebenleistungen erfolgen und werden zukünftig erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind in jedem Fall Bestandteil aller Verträge mit dem Kunden, soweit sie sich auf Schulungen oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Schulungen beziehen.

c. Sämtlichen sonstigen AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn, record hätte ausdrücklich textlich ihrer Geltung zugestimmt. Sie werden ohne textliche Zustimmung insbesondere auch dann nicht Teil des Vertrages, wenn record ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme der von record angebotenen Seminarleistung gelten diese AGB von record als von dem Kunden angenommen.

d. Mündliche Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, sind nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn die Vereinbarung von record in Textform bestätigt wird. Auch die Aufhebung dieser Textform kann ausschließlich einvernehmlich in Textform erfolgen

e. Abweichungen in der Geschäftsabwicklung begründen nicht das Recht des Kunden auf Änderung dieser AGB.

f. Die Angestellten von record sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des textlichen Vertrages hinausgehen.

g. Die Abbedingung der vereinbarten Textform in allen obigen und nachfolgenden Klauseln ist ebenfalls nur in Textform möglich.

2. Anmeldung

a. Der Kunde meldet die Teilnehmer ausschließlich online über die Website (https://www.record.de/de/Seminare/Seminarangebot) von record an. Anmeldungen per E-Mail, Fax oder Post sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

b. Die weitere Korrespondenz zwischen record und dem Kunden erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der Kunde hat die technischen Vorkehrungen zu treffen, die einen E-Mail-Eingang sicherstellen.

c. Die Anmeldung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme der angemeldeten Personen an einer Weiterbildung dar.

d. Mit Übersendung der Bestätigung zur Anmeldung (Buchungsbestätigung) an den Kunden kommt der Vertrag über die Teilnahme zustande.

e. Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei record berücksichtigt. Die Bestätigung zur Anmeldung erfolgt zeitnah nach Ausfüllen des Anmeldeformulars vom Kunden auf der record Website.

f. Bis spätestens 7 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt eine Seminareinladung per E-Mail mit weiterführenden Informationen.

3. Teilnahmevoraussetzungen

a. Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen der erforderlichen Qualifikationen voraus. Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung sind den detaillierten Seminarbeschreibungen auf unserer Website zu entnehmen. record behält sich vor, die Teilnehmer nicht zuzulassen, sofern der Nachweis der erforderlichen Qualifikationen nicht erbracht werden kann. Dies gilt auch im Fall einer Ersatzanmeldung gemäß Ziffer 8.e).

b. Seminar-Zertifikate sind zwei Jahre gültig und müssen insbesondere durch erneute Teilnahme am Zertifizierungs-Seminar verlängert werden. Dafür darf die Teilnahme am Zertifizierungs-Seminar nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

4. Seminargebühr und sonstige Kosten

a. Die Gebühren für unsere Veranstaltungen sind im Internet bzw. der Anmeldebestätigung ausgewiesen. Diese werden nach erfolgter Durchführung des Seminars in Rechnung gestellt. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.

b. Der Umfang der durch die Seminargebühren abgegoltenen Leistungen ergibt sich aus der Seminarbeschreibung auf der Website. Sonderleistungen, insbesondere die Kosten für Übernachtung und/oder Anfahrt, sind nicht Gegenstand der Leistungsverpflichtung von record. Sie müssen ausdrücklich textlich aufgeführt und von record textlich bestätigt werden, um Vertragsgegenstand zu werden.

c. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer mit dem am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden Steuersatz.

d. Die Ausstellung des Zertifikats setzt die vollständige Entrichtung der hierfür angefallenen Seminargebühren voraus.

5. Durchführung der Seminare allgemein

a. Die Seminare von record setzen eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Gleichzeitig, wie unter Punkt 2 erwähnt, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. record behält sich vor, eine Veranstaltung – auch kurzfristig – zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung eines Dozenten.

b. Mit Erhalt der bestätigten Teilnahme vor Beginn des Seminars wird der Vertrag zwischen dem Kunden und record rechtsverbindlich geschlossen und der Kunde erhält weitere Detailinformationen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Kunde informiert, sollte seine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen zur Teilnahme nicht erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt teilt record mit, wenn eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.  Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars oder auf Ersatz eines versäumten Seminartages besteht nicht.

c. record behält sich die Änderung der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der Lehrgangseinheiten sowie eine Anpassung der Lehrgangsinhalte vor, ebenso wie eine kurzfristige Änderung der mitgeteilten Tagungsstätte. Aus solchen Änderungen können keine Ansprüche hergeleitet werden. Ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht.

6. Zusatzregeln für Inhouse Seminare

a. Inhouse Seminare sind Veranstaltungen, bei denen der Kunde die Seminarräume sowie sonstige Leistungen record zur Verfügung stellt. In diesen Fällen beschränkt sich die Leistungsverpflichtung von record darauf, die benannten Referenten sowie die Seminarunterlagen und die Trainingsmuster zur Verfügung zu stellen. Alle sonstigen Leistungen (z. B. Beamer und sonstige Seminarausstattung, Einladung, Verköstigung etc.) gehören nicht zur Leistungsverpflichtung von record.

b. Inhouse Seminare werden auf Kundenwunsch durchgeführt und bedürfen eines individuellen Angebots.

c. Der Kunde hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von record geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

d. Die Organisation eines geeigneten Schulungsraums erfolgt bei Inhouse Seminaren in der Regel durch den Kunden. Die genauen Anforderungen an die Tagungstechnik teilt record dem Kunden nach Versand der Seminarbestätigung schriftlich mit. Um ein adäquates Seminar zu ermöglichen, stellt der Kunde record alle für die Trainingsmaßnahme notwendigen Informationen zur Verfügung.

e. Die im folgenden aufgeführten Regelungen unter Punkt 8 Nichtteilnahme sowie unter Punkt 9 Absage durch record, finden auch auf Inhouse Seminare uneingeschränkt Anwendung.

7. Zusatzregeln für Online-Seminare

a. Zur Teilnahme bei Online-Seminaren muss der Kunde die von record vorausgesetzten technischen Bedingungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset). Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Kunden, ggf. auch während des Online-Seminars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

b. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.

c. Der/die Teilnehmer/in muss während der Veranstaltung sowohl visuell als auch per Audioverbindung verbunden sein. Ist eine dieser beiden Verbindungen nicht hergestellt, ohne dass der Veranstalter dies zu vertreten hat, wird kein Zertifikat ausgestellt. Ein Rückzahlungsanspruch besteht ebenfalls nicht.

d. Die Zugangslinks zu den Online-Seminaren dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Zugang ist personalisiert, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer dieser Regel möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Online-Seminar mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz zu.

e. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Online-Seminar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich record rechtliche Schritte vor.

f. Die Inhalte der Online-Seminare sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des Online-Seminars Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Im Übrigen gilt Ziffer 10.

8. Nichtteilnahme

a. Sagt der Kunde die Teilnahme einzelner oder aller angemeldeten Personen an der Veranstaltung ab, ohne dass record dies zu vertreten hat, ist record berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Die Vergütung reduziert sich, soweit record hierdurch Aufwendungen erspart und/oder bei Freiwerden der einzusetzenden Schulungspersonen durch deren anderweitige Verwendung eine Vergütung erzielt hat.

b. Sagt der Kunde die Teilnahme bis 7 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ab, ist keine Vergütung zu bezahlen. Im Falle einer späteren Absage gilt folgende Staffelung der Vergütung:

- Bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60% der vereinbarten Vergütung

- Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Vergütung

- Bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% der vereinbarten Vergütung

- Ohne Absage oder bei Abbruch des Lehrgangs auf Teilnehmerseite berechnet record 100% der vereinbarten Vergütung.

c. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass record gar kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand durch die Absage entstanden ist.

d. Stornierungen und Änderungen müssen textlich über seminare@record.de erfolgen.

e. Darüber hinaus steht es dem Kunden frei, bei Verhinderung, bis 24 h vor Seminarbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sollte dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, vgl. oben Ziffer 3. In diesem Falle entstehen keine Storno- oder Umbuchungsgebühren.

f. Die vom Kunden selbstständig durchzuführende Hotelbuchung ist von den vorherigen Regelungen nicht betroffen und obliegt dem Kunden selbst.

9. Absage durch record

a. Die Veranstaltungen finden sicher statt bei Erreichen der vorgegebenen Anmeldezahl. Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behält record sich bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor, den Lehrgang / das Seminar abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.

b. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

c. Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behält record sich vor, die Veranstaltung mit Ersatzreferenten oder an einem anderen Ort oder zu einem anderen Termin durchzuführen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

d. record ist berechtigt, den Seminarvertrag bei wesentlichen gesetzlichen bzw. behördlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sowie aus wichtigem vom Teilnehmer zu vertretendem Grund zu kündigen. Die Kündigung erfolgt textlich.

10. Arbeitsunterlagen / Urheberrecht

a. Die Arbeitsunterlagen werden in den Präsenz-Fortbildungs-veranstaltungen verteilt und in den Online-Fortbildungsveranstaltungen digital zur Verfügung gestellt.

b. Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne textliche Einwilligung von record und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, übersetzt und/oder gewerblich genutzt werden. Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen) zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch E-Mail-Versand, Streaming oder Download) erhalten die Teilnehmer kein Eigentum hieran. Sie erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der Online-Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

c. record übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von record oder eines Erfüllungsgehilfen von record vorliegt.

11. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung von record verwiesen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen auch mit Kunden, die ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben, gilt das Recht Deutschlands.

b. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen, die vom Kunden zu erbringen sind, ist stets der Ort der gewerblichen Hauptniederlassung von record, derzeit Wuppertal.

c. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Ort der gewerblichen Hauptniederlassung von record, derzeit Wuppertal, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere gültige ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.


ERHARD | MAAS | WINK & PARTNER Rechtsanwälte PartG mbB: 03.12.20

record Türautomation GmbH Stand: 23.03.2021

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